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Interessantes zur Existenzgründung

Welche Rechtsform ist für Ihre Existenzgründung die richtige?

Die Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform ist Teil jedes Gründungsprozesses, denn die Rechtsform bestimmt die gesetzlichen Rahmenbedingungen wie die Klärung der Eigentumsverhältnisse, die Haftungsverteilung oder die Risikoübernahme. Wir klären über die möglichen Rechtsformen auf und gehen auf die Besonderheiten ein.

 

Drei unterschiedliche Rechtsformen

In Deutschland wird in der obersten Kategorie zwischen drei unterschiedlichen Rechtsformen unterschieden.

  • Personengesellschaft wie OHG und GbR
  • Kapitalgesellschaft wie AG, GmbH und Ltd.
  • Einzelunternehmen wie Freiberufler, Kaufleute, Ich-AG

 

Die Entscheidung, welche Rechtsform infrage kommt, hängt von einer Reihe unterschiedlicher Faktoren ab. Grundsätzlich sollten im Vorfeld unter anderem diese Fragen beantwortet werden:

  • Ist der langfristige Aufbau eines Unternehmens geplant oder handelt es sich nur um einen Versuch, am Markt Fuß zu fassen?
  • Wie hoch ist die Breitschaft, mit dem Privatvermögen zu haften?
  • Wie hoch ist das Eigenkapital?
  • Sind an der Existenzgründung mehrere Gesellschafter oder nur eine Einzelperson beteiligt?
  • Ist eine stille Teilhabe durch externe Investoren geplant?
  • Besteht die Möglichkeit, Stammkapital einzuzahlen?

 

Personengesellschaften als Rechtsform

In Deutschland sind drei verschiedene Personengesellschaften als Rechtsform zugelassen: GbR, OHG und KG.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die automatische Rechtsform, wenn eine Existenzgründung aus einem Zusammenschluss von mindestens zwei Partnern gebildet wird. Für diese Rechtsform fallen nur wenig Gründungskosten an und die Formalitäten halten sich im Rahmen. Da die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen haften, ist die Kreditbeschaffung vergleichsweise einfach. Allerdings kann die GbR nur als Rechtsform für ein Kleingewerbe mit einem maximalen Jahresumsatz von 250.000 Euro gewählt werden.

 

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Sobald als Neugründung ein Handelsgewerbe betrieben wird, ist die Offene Handelsgesellschaft (OHG) die geeignete Rechtsform. Wie bei der GbR haften die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen. Die Haftung bleibt auch fünf Jahre nach dem Ausstieg eines Beteiligten erhalten. Für die Gründung einer OHG ist kein Mindestkapital erforderlich.

 

Kommanditgesellschaft (KG)

Eine Kommanditgesellschaft (KG) ähnelt vom Aufbau stark einer Offenen Handelsgesellschaft. Der Unterschied besteht in der Art der Gesellschafter. Bei der KG gibt es Kommanditist und Komplementär. Während Kommanditisten nicht mit ihrem Privatvermögen haften, haften Komplementäre uneingeschränkt.

 

Kapitalgesellschaften als Rechtsform

Fünf verschiedene Kapitalgesellschaften sind in Deutschland als Rechtsform zugelassen. Die GmbH ist unter deutschen Gründern mit einem Gesamtanteil von rund 39 Prozent die beliebteste.

 

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Wird eine GmbH gegründet, müssen die Gesellschafter vor der Existenzgründung Stammkapital hinterlegen. Es ist nicht erforderlich, dass mehrere Gesellschafter beteiligt sind. Das Unternehmen kann auch als 1-Person-GmbH geführt werden. Die Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen. Im Gegensatz zu den Personengesellschaften besteht bei der Gründung einer GmbH Notarpflicht hinsichtlich des Gesellschaftervertrages. Zwingend vorgeschrieben ist der Eintrag in das Handelsregister.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)

Die GmbH & Co KG ist eine Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG). Der sogenannte Komplementär ist in diesem Fall kein natürlicher Gesellschafter, sondern die GmbH. Die natürlichen Gesellschafter haften nur bis zur Obergrenze des eingezahlten Stammkapitals.

 

Unternehmensgesellschaft (UG)

Zahlreiche Existenzgründer starten zunächst als Unternehmensgesellschaft (UG), um zu einem späteren Zeitpunkt die Firma in eine GmbH umzuwandeln. Gründe sind das geringe Stammkapital (1 Euro) und der Haftungsausschluss der Gesellschafter. Oft wird eine UG in eine GmbH umgewandelt, wenn aus dem Gewinn 25.000 Euro Stammkapital angespart werden konnten. Wie bei der GmbH muss der Gesellschaftervertrag notariell beglaubigt werden.

 

Aktiengesellschaft (AG)

Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) erfordert ein Gründungskapital von mindestens 50.000 Euro. Für Existenzgründer ist diese Rechtsform nicht nur aus diesem Grund unattraktiv. Die Gründung, Finanzierung und der Unterhalt einer AG sind aufwendig und kompliziert. Darüber hinaus müssen mindestens drei Gründer beteiligt sein und der unternehmerische Gestaltungsspielraum ist teilweise eingeschränkt.

 

Private Limited Company by Shares (Ltd.)

Die Private Limited Company by Shares (Ltd.) ist eine Rechtsform, die vor allem im angelsächsischen Raum populär und in Deutschland nicht stark verbreitet ist. Um hierzulande eine Zulassung zu erhalten, muss die Ltd. ein Gewerbe anmelden und eine Zweitniederlassung im Handelsregister eintragen. Da die Ltd. nach englischem Recht geführt wird, ist die Rechtsberatung kostspielig.

 

Einzelunternehmen als Rechtsform

Wie sich aus der Bezeichnung ableiten lässt, werden Einzelunternehmen stets von einer einzelnen Person gegründet. Typische Existenzgründungen sind ein Gewerbe als Handelsvertreter, Einzelkaufmann oder Freiberufler.

Für diese Rechtsform sprich der geringe Aufwand im Gründungsprozess. Weder ein Gesellschaftervertrag noch die Verfügbarkeit von Stammkapital sind erforderlich. Die Gewinne verbleiben in voller Höhe beim Existenzgründer und es gibt keine Pflicht zur Veröffentlichung von Jahresabschlüssen.

Sie planen eine Existenzgründung und haben Fragen zu den einzelnen Rechtsformen? Gern stehen wir Ihnen, gemeinsam mit unseren erfahrenen Partnern, beratend zur Seite.

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