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Tipps zur Beantragung von Gründungszuschuss 2023

Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Starthilfe des Staates, die Existenzgründern den Schritt in die Selbstständigkeit erleichtern soll. Bis zu 18.000 Euro bekommen verheiratete Gründer/-innen mit Kind und bis zu 15.000 Euro als Alleinstehende. Das Beste: Der Gründungszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, ist steuerfrei und wird nicht mit späteren Gewinnen verrechnet. In unserem aktuellen Blogbeitrag sagen wir Ihnen, unter welchen Bedingungen Sie den Förderantrag stellen können, was Sie bei der Beantragung von Gründungszuschuss 2023 beachten müssen und welche Fehler Sie dabei vermeiden sollten.

 

Wer hat Anspruch auf Gründungszuschuss 2023?

 Anspruch auf Gründungszuschuss haben auch 2023 ausschließlich Bezieher von Arbeitslosengeld I, die sich hauptberuflich selbstständig machen möchten. Wer sich noch in einem Angestelltenverhältnis befindet und selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, muss damit rechnen, unter die Ruhe- oder Sperrzeitregel zu fallen. Wenn Sie ALG I beziehen, müssen Sie zudem eine Frist beachten. Der Gründungszuschuss wird nur gezahlt, wenn Sie einen Restanspruch auf ALG I von mindestens 150 Tagen haben.

 

Wie hoch ist der Gründungszuschuss und wie lange wird er gezahlt?

 Der Gründungszuschuss setzt sich aus zwei Teilbeträgen zusammen:

  1. Ihrem individuellen Arbeitslosengeld (ALG 1) für den Lebensunterhalt sowie
  2. einer Pauschale in Höhe von 300 Euro zur sozialen Absicherung (z. B. für die Krankenversicherung)

Der Zuschuss wird für die Dauer von 6 Monaten und monatlich gezahlt. Anschließend ist es für weitere neun Monate möglich, einen Zuschuss in Höhe von 300 Euro zu erhalten, sofern die ausgebübte Tätigkeit erfolgversprechend ist, was beispielsweise am Umsatz gemessen werden und mit den Angaben im Businessplan verglichen werden kann.

Damit die Antragstellung auf Gründungszuschuss reibungslos funktioniert, haben wir neun hilfreiche Tipps für Sie zusammengestellt:

 

Tipp 1: Professionelle Gründungsberatung in Anspruch nehmen

Die Hürden zum Erhalt von Gründungszuschuss sind seit der Reform im Jahr 2011 höher geworden. Das ist jedoch kein Grund, sich entmutigen zu lassen. Wer die einzelnen Schritte beachtet, hat auch im Jahr 2023 gute Chancen, die staatliche Finanzspritze zu erhalten. An dieser Stelle kommt eine professionelle Gründungsberatung durch eine Unternehmensberatung ins Spiel. Erfahre Gründungsberater kennen sämtliche Herausforderungen, die auf dem Weg zum Gründungszuschuss lauern und wissen, wie man sie meistert.

 

Tipp 2: Antrag abholen und Vorgespräch

Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen will, muss den Antrag bei der Agentur für Arbeit abholen und mit dem/der zugeteilten Betreuer/-in ein Vorgespräch führen. Unbedingt darauf zu achten ist, dass der Antrag vor der Gründung abgeholt und eingereicht werden muss!

 

Tipp 3: Businessplan erstellen

Der Businessplan bildet die Grundlage für die positive Bewilligung des Gründungszuschusses. Er muss eine tragfähige Geschäftsidee und die dafür erforderlichen Maßnahmen wie Marketing, Marktbedingungen, Finanzierung, Umsatzplanung und Liquiditätsplanung überzeugend beschreiben. In unserem Online-Kurs für Existenzgründer lernen Sie, welche Inhalte in einem Businessplan beschrieben sein müssen und wie dieser umgesetzt wird. Zudem gibt es zahlreiche Muster und Tools, die bei der Erstellung eines Businessplanes hilfreich sind. Im Zweifel ziehen Sie hierbei erfahrene Unternehmensberater hinzu, die Ihnen bei der Erstellung Ihres Businessplans behilflich sind.

 

Tipp 4: Konzession beantragen (wenn erforderlich)

In manchen Branchen ist eine Zulassung oder Konzession erforderlich, die Voraussetzung für eine Gewerbeanmeldung ist. Dies ist beispielsweise in der Gastronomie und im Taxigewerbe der Fall. Wer als Restaurantbetreiber/-in seinen Gästen außer Speisen auch alkoholische Getränke anbieten will, benötigt eine Gaststättenkonzession. Diese Zulassung brauchen Sie, bevor Sie den Antrag auf Gründungszuschuss abgeben.

 

Tipp 5: Einzelcoaching und AVGS in Anspruch nehmen

In einigen Bundesländern wird die Inanspruchnahme eines Coachings bzw. einer Gründerberatung finanziell gefördert. Die Inanspruchnahme dieser Dienstleistung bringt den Gründern enorme Vorteile, da typische Fehler einer Existenzgründung bereits in der Startphase verhindert werden. Professioneller Gründungsberater helfen Ihnen darüber hinaus bei der Vorbereitung eines Businessplanes. Damit können Sie gleich mehrere Hürden auf dem Weg zum Gründungzuschuss meistern.

Ihr Vorteil: Die Beratungskosten können Sie sich mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz AVGS) zu 100 Prozent fördern lassen, sofern Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen.

 

Tipp 6: Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen

 Da der Businessplan Dreh- und Angelpunkt für die Bewilligung des Gründungszuschusses ist, muss dieser vorab von einer fachkundigen Stelle auf die Tragfähigkeit des Vorhabens geprüft werden. Zu den fachkundigen Stellen, die eine sogenannte Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen können, gehören:

  • Industrie- und Handelskammern (IHK)
  • Fachverbände
  • Handwerkskammern (HWK)
  •  Kreditinstitute
  •  Gründungszentren
  • Steuerberater
  • Unternehmensberater

Anschließend wird die Tragfähigkeitsbescheinigung, zusammen mit dem Businessplan, dem Antrag auf Gründungszuschuss sowie den restlichen geforderten Unterlagen bei der Agentur für Arbeit eingereicht (siehe Punkt 8).

 

Tipp 7: Anmeldung der Selbstständigkeit

Die Anmeldung der Selbstständigkeit erfolgt im nächsten Schritt, und zwar vor der Abgabe des Antrags bei der Agentur für Arbeit und unabhängig davon, ob der Gründungszuschuss bewilligt wird oder nicht. Wird ein Gewerbe angemeldet, ist das örtliche Gewerbeamt der Ansprechpartner. Freiberufler melden die Tätigkeit direkt beim Finanzamt an.

 

Tipp 8: Antrag bei der Agentur für Arbeit einreichen

Der Antrag auf Gründungszuschuss wird inklusive aller erforderlichen Unterlagen bei der Agentur für Arbeit eingereicht. Folgende Dokumente benötigen Sie:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Businessplan mit Kapitalbedarfsplan und Finanzierungsplan
  • Lebenslauf
  • Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle
  • Nachweis über die Gewerbeanmeldung oder Anmeldung einer Tätigkeit als Freiberufler
  • Konzession bzw. Zulassung, sofern erforderlich

 

Tipp 9: Aufnahme des Geschäftsbetriebes

Nachdem sämtliche Unterlagen bei der Agentur für Arbeit eingereicht wurden, beginnen Sie mit der Aufnahme des Geschäftsbetriebes. Ob der Antrag auf Gründungszuschuss bewilligt oder abgelehnt wird, entscheidet sich in der Regel binnen weniger Wochen.

Sie haben Fragen zur Existenzgründung oder benötigen Unterstützung bei der Erstellung Ihres Businessplans? Unsere erfahrenen Gründungsberater bei Leipzig beraten Sie gern persönlich und begleiten Sie bis zur Antragstellung und darüber hinaus – beispielsweise mit der Umsetzung Ihres Webaufritts, Ihres Corporate Designs oder bei der Konzeption und Umsetzung von zielgruppenspezifischen Online-Marketing-Maßnahmen für Ihr Startup.

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