Unser Blog

Interessantes zur Existenzgründung

10 Tipps zur Existenzgründung in Heilberufen

Start-ups haben in Deutschland viele Gesichter. Während sich einige Existenzgründer auf Hightech- und Zukunftstechnologien konzentrieren, träumen andere davon, sich mit einem Heilberuf eine berufliche Existenz aufzubauen. Was dabei zu beachten ist und wie Sie Ihren Traum von der Selbstständigkeit in einem Heilberuf verwirklichen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

 

Tipp 1: Was fällt unter die Bezeichnung Heilberuf?

Heilberufe sind per Definition alle Berufe, bei denen es um die Behandlung von Krankheiten oder Behinderungen geht. Dazu gehören nichtakademische Berufe wie Kranken- oder Altenpfleger, teilakademische Berufe wie der des Physiotherapeuten und akademische Berufe wie der des Apothekers, des Arztes und des Psychotherapeuten. Heilpraktiker benötigen eine staatliche Zulassung.

 

Tipp 2: Selbstständigkeit als Freiberufler

Heilberufe zählen in Deutschland in der Regel zu den freien Berufen. Das heißt: Wer sich als Arzt, Heilpraktiker oder Physiotherapeut niederlässt, ist nicht zur Anmeldung eines Gewerbes verpflichtet und somit von der Pflicht zur Zahlung einer Gewerbesteuer befreit. Die Meldung an das Finanzamt erfolgt im Rahmen einer Einnahmenüberschussrechnung, sofern ein Gewinn im Geschäftsjahr erwirtschaftet wurde.

 

Tipp 3: Niederlassung eröffnen oder übernehmen

Die Existenzgründung mit einem Heilberuf kann auf zwei Arten erfolgen. Entweder die Gründer eröffnen eine neue Praxis oder sie übernehmen diese von jemandem, der aus dem beruflichen Arbeitsalltag ausscheidet. Der Vorteil bei der zweiten Variante: Der Patientenstamm und die medizintechnische Ausstattung sind bereits vorhanden.

 

Tipp 4: Wahl des Standortes

Eine genaue Standortanalyse gehört zum Pflichtprogramm für Existenzgründer, die sich mit einer eigenen Praxis niederlassen wollen. Das Gesundheitsstrukturgesetz schützt nur bei Ärzten vor einer Überversorgung. Heilpraktiker, Apotheker und Ergotherapeuten müssen selbst einschätzen, ob sich der Standort lohnt.

 

Tipp 5: Praxis in der Wohnung?

Einige Ärzte, Physiotherapeuten und Heilpraktiker haben einen Raum in der selbst genutzten Immobilie zu einem Praxisraum umfunktioniert. Wird Wohnraum freiberuflich genutzt, muss eine Umnutzung beantragt werden. Hohe Hürden müssen überwunden werden, wenn eine Praxis in der Mietwohnung eingerichtet werden soll. Der Vermieter muss diesem Vorhaben zustimmen und es müssen bestimmte Hygienevorschriften, ein Mindestmaß und die Deckenhöhe berücksichtigt werden. Hinzu kommt, dass ein separates Patienten-WC Bestandteil der Ausstattung sein muss.

 

Tipp 6: Abrechnung bei der Krankenkasse

Nicht jede medizinische Leistung wird von den Krankenkassen übernommen. Grundsätzlich beschränkt sich die Kostenübernahme auf medizinisch notwendige Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen und die Diagnostik. Teilweise sind Leistungen, die Physiotherapeuten, Heilpraktiker und Altenpfleger erbringen, abrechenbar. Wer seinen Kundenstamm erweitern will, sollte neben Leistungen, die privat bezahlt werden müssen, auch kassenärztliche Leistungen anbieten.

 

Tipp 7: Steuerliche Pflichten

Zur Zahlung der Einkommenssteuer sind alle Angehörigen der Berufsgruppe Heilberufe verpflichtet. Allerdings sind Ärzte, Heilpraktiker, Hebammen, selbstständige Altenpfleger und Zahnärzte gemäß §4 26b UStG von der Umsatzsteuer befreit. Allerdings sind bestimmte Leistungen, wie die Herstellung von Zahnprothesen von dieser Regelung ausgenommen.

 

Tipp 8: Beispiel – Existenzgründung in der Altenpflege

Wer sich in der stationären oder ambulanten Altenpflege selbstständig machen will, benötigt den Nachweis einer Ausbildung und einschlägiger Berufserfahrung (Minimum 2 Jahre und nicht länger als 5 Jahre zurückliegend). Im ambulanten Dienst können die häusliche Krankenpflege oder die Haushaltshilfe bei der Krankenkasse abgerechnet werden. Im Zweifelsfall sollte die Kostenübernahme im Vorfeld mit der Krankenkasse geklärt werden.

 

Tipp 9: Beispiel – Eröffnung einer Arztpraxis

Im Gesundheitsstrukturgesetz ist geregelt, dass Ärzte ausschließlich in Gebieten ohne Zulassungsbeschränkung eine Praxis eröffnen dürfen. Zwingend erforderlich ist ein Eintrag im Arztregister, für die wiederum eine Approbation vorhanden sein muss. Ausgenommen von der Zulassungsbeschränkung sind Zahn- und Fachärzte.

 

Tipp 10: Beispiel – Eröffnung einer Apotheke

Apotheker sind nicht von einer Zulassungsbeschränkung betroffen, doch für die Eröffnung einer Apotheke muss eine Genehmigung der zuständigen Behörde vorliegen. Diese wird nur erteilt, wenn der Gründer eine Approbation, einen Miet- oder Kaufvertrag für die Räumlichkeiten, ein Gesundheitszeugnis und ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegt. Darüber hinaus muss ein Labor für die Herstellung bestimmter Arzneimittel und ein ausreichend großer Lagerraum vorhanden sein.

 Wer sich in einem Heilberuf selbstständig machen will, kommt zudem in den Genuss staatlicher Förderung. Um alle Möglichkeiten voll auszuschöpfen, empfiehlt es sich, die Hilfe einer erfahrenen Unternehmensberatung in Anspruch zu nehmen.

Gern beraten Sie unsere Experten von existenzgruendung.top persönlich!

Jetzt Kontakt aufnehmen

zurück zur Übersicht