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10 Tipps zur Existenzgründung im Handwerk

Ob Dachdecker, Schreiner, Sanitär- und Heizungsinstallateur oder Friseur – wer sich in einem Handwerksberuf selbstständig machen will, muss in der Regel einen Meisterbrief vorweisen oder über langjährige Berufserfahrung verfügen. Wir geben 10 Tipps für die erfolgreiche Gründung eines Handwerksbetriebes.

 

1. Unterschiede bei handwerklichen Gewerben

Handwerksbetriebe unterscheiden sich hinsichtlich der gesetzlichen Zulassungs- und Anmeldepflicht. Zulassungspflichtige Handwerke wie Bäcker, Schreiner und Friseur müssen in der sogenannten Handwerksrolle eingetragen sein. Damit wird ein Verzeichnis zulassungspflichtiger Handwerke beschrieben, das von den Handwerkskammern geführt wird. Neben den zulassungspflichtigen Handwerken gibt es zulassungsfreie Handwerke (u.a. Goldschmied, Uhrmacher, Sattler), für die lediglich einen Eintrag in das Gewerbeverzeichnis erforderlich ist. Das Gleiche gilt für handwerksähnliche Gewerbe wie Kanalreiniger, Fliesenleger und Stoffmaler.

 

2. Handwerksrolle

Wenn Sie beabsichtigen, einen zulassungspflichtigen Handwerksbetrieb zu eröffnen, ist der Eintrag in die Handwerksrolle zwingend vorgeschrieben. Der Eintrag soll eine gesundheitliche Gefährdung Dritter durch eine unsachgemäße Ausübung der beruflichen Tätigkeit verhindern. Unternehmer, die auf den Eintrag verzichten, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird.

 

3. Meisterbrief oder langjährige Berufserfahrung

Wer in einem zulassungspflichtigen Handwerk ein Gewerbe anmelden will, benötigt einen Meisterbrief oder muss eine gleichgestellte Prüfung vorweisen. Eine Alternative ohne Meisterbrief kommt für Gründer infrage, die über eine mindestens sechsjährige Berufserfahrung verfügen und davon mindestens vier Jahre in leitender Position tätig waren.

 

4. Gründung ohne Meisterbrief und langjährige Berufserfahrung

Wer nicht über einen Meisterbrief verfügt und auch keine langjährige Berufserfahrung vorweisen kann, aber trotzdem ein zulassungspflichtiges Handwerksgewerbe anmelden möchte, muss einen Umweg nehmen. Mit der Einstellung eines Betriebsleiters, der über die erforderlichen Qualifikationen verfügt, kann diese Klippe umschifft werden. Sollten Sie eine Existenzgründung in einem handwerksähnlichen Gewerbe oder einem zulassungsfreien Handwerk eine Gründung anstreben, müssen keine beruflichen Voraussetzungen erfüllt werden.

 

5. Anfallende Gebühren

Sämtliche Handwerksbetriebe sind verpflichtet, an die „Handwerksrolle“ bzw. an das „Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe“ Beiträge zu entrichten. Im ersten Jahr nach der Gründung sind die Betriebe von der Zahlung befreit, während in den beiden folgenden Jahren die Hälfte der Grundgebühr fällig wird. Liegt der Jahresgewinn im vierten Jahr unter dem Betrag von 25.000 Euro, muss kein Zusatzbeitrag entrichtet werden.

 

6. Gesetzliche Pflicht zur Rentenversicherung

Für alle zulassungspflichtigen Handwerke besteht eine gesetzliche Pflicht zur Rentenversicherung. Diese Tatsache muss bei der Finanzplanung berücksichtigt werden.

 

7. Nichts geht ohne Businessplan

Essenziell für eine erfolgreiche Gründung eines Handwerksbetriebes ist das Erstellen eines Businessplanes. Dieser muss eine Markt- und Standortanalyse, eine detaillierte Finanzplanung und Einzelheiten zur geplanten Unternehmensführung enthalten. Der Businessplan bildet die Grundlage für die Beschaffung von Fremdmitteln wie Bankkredit oder staatliche Fördergelder. Beim Erarbeiten und Aufsetzen eines professionellen Businessplanes ist eine Unternehmens- und Gründerberatung behilflich.

 

8. Kundengewinnung

Handwerksbetriebe sind auf Aufträge aus der Region angewiesen. Die Kundenakquise beschränkt sich auf ein regional begrenztes Gebiet und erfolgt über das Schalten von Anzeigen (online und in der Tagespresse), Einträge in den Gelben Seiten und Mundpropaganda. Eine Säule des wirtschaftlichen Erfolgs sind darüber hinaus öffentliche Ausschreibungen. Gründer sollten diese stets im Auge behalten und gegebenenfalls ein attraktives Angebot unterbreiten.

9. Gründung durch Firmenübernahme

Wer nicht selbst einen erfolgreichen Handwerksbetrieb aufbauen will, kann ein alteingesessenes Unternehmen übernehmen, wenn der Besitzer einen Nachfolger sucht. In diesem Fall entfallen die Kundenakquise und die Kosten für die Anschaffung von Werkzeug und Inventar. Bevor die Option einer Geschäftsübernahme in die Tat umgesetzt wird, sich wichtige Kriterien wie der Kundenstamm, der Ruf, der Standort und der Wert der Firma zu überprüfen.

 

10. Franchise als Alternative

Eine Möglichkeit zur alleinigen Gründung eines Handwerksbetriebes ist die Übernahme eines Franchise-Konzeptes. Dabei liefert der Franchise-Geber das komplette Konzept inklusive Firmenlogo und Marketing. Franchise-Nehmer erhalten Einkaufsvorteile und werden in der Regel bei der Finanzierung unterstützt.

 

Fazit: Für eine Existenzgründung im Handwerk stehen Ihnen verschiedene Wege offen. Für welche Option Sie sich entscheiden, hängt von verschiedenen Kriterien an und kann in einem klärenden Gespräch mit einer professionellen Unternehmensberatung erörtert werden.

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