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Was Existenzgründer bei einer Gewerbeanmeldung beachten sollten

Wer sich als Existenzgründer selbstständig macht oder ein Startup gründet, muss in der Regel ein Gewerbe anmelden. Ein Gewerbe wird als selbstständige Tätigkeit definiert, die nach außen gerichtet ist und von unabhängigen Dritten als solche zu erkennen ist. Ein Gewerbe kann sowohl für den Dienstleistungssektor als auch in den Segmenten Dienstleistungen, Industrie und Handwerk angemeldet werden. Was dabei zu beachten ist, und welche Ausnahmen existieren, erfahren Sie im aktuellen Beitrag.

 

Anmeldepflicht und Ausnahmen

Jeder Existenzgründer, der sich mit einer Geschäftsidee selbstständig macht, ist laut Paragraph 14 der Gewerbeordnung verpflichtet, die Tätigkeit beim Gewerbeamt anzumelden. Das Gewerbeamt stellt anschließend einen Gewerbeschein aus.

Ausnahmen: Keine Pflicht zur Anmeldung eines Gewerbes haben bestimmte Berufsgruppen wie Anwälte, Steuerberater, Künstler, Ärzte und Journalisten. Auch bestimmte Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft und Wissenschaftler sind von der Gewerbeanmeldung befreit. Voraussetzung ist allerdings, dass keine bestimmte Rechtsform existiert.

 

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Bei der Gewerbeanmeldung müssen Gründer den vollständig ausgefüllten Antrag und ein gültiges Ausweisdokument vorlegen. Dabei kann es sich um den Personalausweis oder den Reisepass handeln. Ausländische Gründer benötigen zusätzlich eine Meldebescheinigung und eine gültige Aufenthaltsgenehmigung.

 

Sonderfall erlaubnispflichtiges Gewerbe

Zwar kann in Deutschland grundsätzlich jeder ein Gewerbe anmelden, doch in einigen Branchen gibt es spezielle Erlaubnisverfahren. Bei diesen Gewerben müssen Existenzgründer weitere Dokumente vorlegen. In Abhängigkeit von der Branche können das eine Gaststättenerlaubnis, eine amtsärztliche Bescheinigung, ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Auszug aus dem Handelsregister oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt sein.

 

Gebühr für die Gewerbeanmeldung

Wer beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmeldet, sollte die Geldbörse nicht zu Hause vergessen, denn es wird eine Gebühr fällig, die direkt vor Ort zu entrichten ist. Die Höhe variiert in Abhängigkeit von der Gemeinde und Stadt. Rechnen Sie mit einem Betrag zwischen 20 und 60 Euro. Bietet Ihre Gemeinde die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung online durchzuführen, liegen die Kosten für diesen Vorgang meistens niedriger, als beim persönlichen Vor-Ort-Termin. Handelt es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe, können weitere Kosten entstehen.

 

Automatische Meldung an die Behörden

Nach der Anmeldung des Gewerbes wird das Gewerbeamt aktiv und unterrichtet weitere Stellen von diesem Vorgang. Neben dem Gewerbeaufsichtsamt werden das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer (gegebenenfalls die Handwerkskammer) und das Statistische Landesamt in Kenntnis gesetzt. Die Meldung erfolgt automatisch.

Erstmalig erhalten Gründer darüber hinaus vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser dient unter anderem zur Ermittlung, welche Form der Gewinnermittlung anzuwenden ist und zur Überprüfung, ob die Kleinunternehmerregel greift, nach der zunächst keine Mehrwertsteuer berechnet und abgeführt werden muss.

 

Beantragung von Fördermitteln

Bereits vor der Anmeldung eines Gewerbes sollten sich Existenzgründer informieren, welche Fördermittel in der jeweiligen Branche beantragt werden können. Die Fördermittel fließen als Teil der Finanzierung in den Finanzteil des Businessplanes ein. Der Bund hat verschiedene Förderprogramme aufgelegt, von denen Gründer profitieren. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsgünstige Kredite zu beantragen.

Um alle Möglichkeiten auszuschöpfen, sollten Gründer Rat von kompetenter Stelle wie einer Unternehmensberatung einholen. Gern beraten wir Sie zu allen organisatorischen Fragen der Gewerbeanmeldung und beraten Sie zu möglichen Fördermitteln im Rahmen der Existenzgründung.

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