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Existenzgründung im Haupt- oder Nebengewerbe: Unterschiede und Fördermöglichkeiten

Eine selbstständige Tätigkeit kann als Haupt- oder Nebengewerbe ausgeübt werden. Unabhängig von dieser Wahl ist die Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt notwendig. Denn jede gewerbliche Tätigkeit, die dauerhaft darauf ausgerichtet ist, Gewinn zu erzielen, unterliegt dieser Meldepflicht. Wo die Grenzen zwischen Haupt- und Nebengewerbe verlaufen und welche Fördermöglichkeiten es gibt, erfahren Sie im aktuellen Beitrag.

 

Merkmale des Hauptgewerbes

Ein Hauptgewerbe ist dadurch gekennzeichnet, dass das erzielte Einkommen über dem aus einem eventuell bestehenden Angestelltenverhältnis liegt. Ist das Hauptgewerbe die einzige Einnahmequelle, erübrigt sich diese Frage. Folgende Indikatoren kennzeichnen ein Hauptgewerbe:

  • mehr als 20 Stunden Arbeit in der Woche werden in die Selbstständigkeit investiert
  • das Einkommen aus dem Hauptgewerbe liegt über dem aus einer Tätigkeit als Angestellter
  • es wird ein Mitarbeiter beschäftigt, der nicht als geringfügig Beschäftigter zählt

Sollte die Höhe der Einkommen aus Selbstständigkeit und angestellter Tätigkeit gleich sein, erfolgt eine Abwägung, ob es sich um ein Haupt- oder Nebengewerbe handelt. Für die Buchführung und Steuererklärung sind die Gewerbetreibenden selbst verantwortlich. Wer sich für die Anmeldung eines Hauptgewerbes entscheidet, trägt das gesamte unternehmerische Risiko.

 

Merkmale des Nebengewerbes

Ein Nebengewerbe ist dadurch gekennzeichnet, dass die Tätigkeit nicht in Vollzeit ausgeübt wird und das erzielte Einkommen unter dem liegt, das mit einer angestellten Tätigkeit erzielt wird. Die Unterscheidung hat der Gesetzgeber nicht eindeutig geregelt. Vielmehr nehmen die Krankenkassen eine Einstufung vor und überprüfen, ob die selbstständige Arbeit über den bestehenden Versicherungsvertrag abgedeckt ist.

Wichtig für Arbeitnehmer: Der Arbeitgeber sollte unbedingt über die Anmeldung eines Nebengewerbes informiert werden! Auch sollten keine Interessenskonflikte zwischen der bestehenden Tätigkeit und dem Nebenerwerb bestehen. Unter bestimmten Bedingungen darf der Arbeitgeber die Nebentätigkeit sogar verbieten, etwa wenn Hauptberuf und Nebenerwerb mehr als 8 Arbeitsstunden pro Tag erfordern oder wenn die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ohne Ausgleich erfolgt.

 

Fördermöglichkeiten für Haupt- und Nebengewerbe

Existenzgründer sind hinsichtlich der Finanzierung und Beratung nicht auf sich allein gestellt. Sowohl zur Finanzierung als auch für die Inanspruchnahme einer professionellen Beratung stehen Fördermittel zur Verfügung, die nur abgerufen werden müssen.

 

Förderung der Finanzierung

Im Bereich der Finanzierung stehen Gründern zinsgünstige Darlehen zur Verfügung, die einerseits von der im Bundesbesitz befindlichen KfW Bank und andererseits von den Förder- und Aufbaubanken der Länder aufgelegt und verwaltet werden. Zu den am häufigsten genutzten Darlehen zählt der ERP-Gründerkredit von der KfW Bank, der von Selbstständigen und Freiberuflern mit Wohnsitz und Gewerbeanmeldung in der Bundesrepublik beantragt werden kann. Darüber hinaus gibt es spezielle Förderkredite, die eine Ausrichtung auf das Nebengewerbe haben, wie der Gründerkredit Universell der KfW Bank.

 

Förderung der Beratung

Zahlreiche Existenzgründer setzen in der Gründungsphase auf die professionelle Unterstützung durch eine Unternehmensberatung. Gerade in der Startphase müssen zahlreiche Details berücksichtigt werden. Unerfahrene Gründer verlieren in dieser Situation schnell den Überblick. In allen Bundesländern wurden spezielle Förderprogramme für die Beratung durch einen Profi und die Durchführung bestimmter Coaching-Maßnahmen aufgelegt. Insbesondere Gründer, die ein Hauptgewerbe anmelden, profitieren von Zuschüssen, die bis zu 100 Prozent betragen (z.B. AVGS Beratung) zur Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit).

Die Experten der Krüger Unternehmensberatung beraten Sie gern persönlich und freuen sich auf Ihre Anfrage!

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